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Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Schwerbehinderung und Schwerbehindertenausweis


GdB Tabelle
Nase

  • 6. Nase

6.1 Völliger Verlust der Nase

50

Teilverlust der Nase, Sattelnase

wenig störend

10

sonst

20-30

6.2 Stinknase (Ozaena), je nach Ausmaß der Borkenbildung und des Foetors

20-40

Verengung der Nasengänge

einseitig je nach Atembehinderung

0-10

doppelseitig mit leichter bis mittelgradiger Atembehinderung..

10

doppelseitig mit starker Atembehinderung

20

Chronische Nebenhöhlenentzündung

leichteren Grades
(ohne wesentliche Neben- und Folgeerscheinungen)..

0-10

schweren Grades (ständige erhebliche Eiterabsonderung, Trigeminusreizerscheinungen, Polypenbildung)

20-40

6.3 Völliger Verlust des Riechvermögens mit der damit verbundenen Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung

15

Völliger Verlust des Geschmackssinns

10
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